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Aktuelles-Unterweser
1.Oktober 2010
17.07.2008 15.2.2007 Die Erörterungstermine zur "Fahrrinnenanpassung der Unterweser an die Entwicklungen im Schiffsverkehr"begannen am 08. Februar 2007 im Columbus-Bahnhof Bremerhaven
Änderungen und Ergänzungen der Erörterungspunkte sowie eine Umstellung ihrer Reihenfolge bleiben vorbehalten. Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der WSD Nordwest und unter Termine. 16.06.2006 Planfeststellungsverfahren"Fahrrinnenanpassung der Unterweser an die Entwicklungen im Schiffsverkehr" Das Vorhaben umfasst den Ausbau einer Bundeswasserstraße. Infolge dessen bedarf es vor einer baulichen Umsetzung nach § 14 Abs. 1 WaStrG einer Planfeststellung. Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens (TdV) und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Vor diesem Hintergrund hat der TdV in den vergangenen Monaten umfangreiche Planfeststellungsunterlagen erstellt und erstellen lassen – u. a. Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, sowie Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau und ergänzende Begleitgutachten. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wurden diese Planfeststellungsunterlagen entsprechend § 73 VwVfG nun den Trägern öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, zugesandt. Ebenso werden die Unterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, in der Zeit vom 19.06.2006 bis zum 31.07.2006 einschließlich zur Einsicht für jeden öffentlich ausgelegt. Die TöB haben die Möglichkeit, innerhalb der von der Planfeststellungsbehörde festgesetzten Frist bis zum 14.08.2006, eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abzugeben. Ebenso kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zum 14.08.2006 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird die Planfeststellungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Dieser Erörterungstermin wird voraussichtlich noch in 2006 stattfinden – der Termin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt ge 2.12.2004 Scoping"Fahrrinnenanpassung der Unterweser an die Entwicklungen im Schiffsverkehr" Das Vorhaben umfasst den Ausbau einer Bundeswasserstraße. Infolge dessen bedarf es vor einer baulichen Umsetzung nach § 14 Abs. 1 WaStrG einer Planfeststellung. Weiterhin stellt die "Fahrrinnenanpassung der Unterweser an die Entwicklungen im Schiffsverkehr" ein Vorhaben i.S.d. § 2 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) dar, das gemäß § 3 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Anlage 1 einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen ist. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 WaStrG ist die Umweltverträglichkeit dabei im Rahmen der Planfeststellung zu prüfen, wobei Einzelheiten zur Durchführung der UVP im UVPG geregelt sind. Nach § 2 Abs. 1 UVPG umfasst die UVP die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt, wobei unter dem Begriff Umwelt ein durch Wechselbeziehungen verbundenes System aus Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern – den so genannten Schutzgütern – zu verstehen ist. Zur Durchführung der UVP sind vom Träger des Vorhabens (TdV) u.a. Unterlagen bei der Planfeststellungsbehörde vorzulegen, die zur Darstellung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens erforderlich sind. Diese als Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) zusammen zu fassenden Unterlagen enthalten die wesentlichen Ergebnisse aus den verschiedenen Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern. Vor diesem Hintergrund wurde am 07. Juli 2004 ein Scoping-Termin nach § 5 UVPG im Deutschen Schiffahrtsmuseum, Bremerhaven abgehalten, auf dem in einem Sondierungsgespräch der Inhalt und Umfang der für das Vorhaben im Rahmen der UVU voraussichtlich beizubringenden Unterlagen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, anerkannten Verbänden sowie Anliegergemeinden bzw. kommunalen Gebietskörperschaften festgelegt wurde. Als Vorbereitungsmaterial für diesen Termin wurde von der Projektgruppe Weseranpassung eine Unterlage erstellt, die am 24. Mai 2004 an den vorgenannten Teilnehmerkreis versand wurde. Sollten Sie Interesse an dieser Unterlage haben, so besteht die Möglichkeit diese im
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